(1) Die „Messrute“ wird als „sechs Ellen lang, nach der Elle und einer Handbreit“ (Hes 40,5; 43,13) angegeben; und in 41,8 haben wir die spezifische Standardlänge der Rute als „eine volle Rute von sechs großen Ellen“. Diese „große Elle“ ist daher eine Elle + eine Handbreit. Sechs Handbreiten werden zur gewöhnlichen Elle gerechnet. In diesem Fall gibt es eine zusätzliche Handbreit. Die „große Elle“, die bei den Messungen des Heiligtums und des Landes verwendet wird, entspricht also sieben Handbreiten (Anhang 10). Daraus folgt, dass „sechs große Ellen“ = 42 (6 x 7) Handbreiten sind. Wenn die Handbreit als 3,575 Zoll oder etwas mehr als 3 1/2 Zoll angenommen wird, was höchstwahrscheinlich der exakte Wert ist, dann beträgt die „große Elle“ 3,575×7=25,025 Zoll; und „die volle Rute“ beträgt demnach 25,025×6=150,150 Zoll. Dies entspricht 12,5125 englischen Fuß oder in runden Zahlen 12 Fuß 6 Zoll.(2) Die angegebenen Hauptdimensionen liefern uns diese Zahlen, obwohl sie nicht spezifisch angegeben sind wie im Falle der 500 Ruten in 42,16–20.(3) Der Abgesonderte Platz (Separate Place) hat in seinem Zentrum den ALTAR und scheint der Hof für die Anbetung der „Abgesonderten“ zu sein.(4) Bei der „Spezifikation“ ist es eine bemerkenswerte Tatsache, dass der Altar das Element mit der Nummer 27 ist. Die Gesamtzahl der „Elemente“, die von 40,1 bis 48,35 spezifiziert werden, beträgt 53. Dies ergibt 26 Elemente auf beiden Seiten der Nummer 27 – wodurch der Altar genau in der Mitte der engelhaften Spezifikation platziert wird – so wie er im Zentrum des Heiligtums platziert ist.(5) Der Abgesonderte Platz (Separate Place): Wird hier nur sieben Mal verwendet (41,12.13.14.15; 42,1.10.13), und in Klagelieder 4,7, wo das Wort mit polishing (Politur/Glanz) übersetzt wird.(6) Siehe den Plan (maßstabsgetreu) und die Anmerkungen auf Seite 127.